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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann Seniorpartner der Fachanwälte

Dr. Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Transfergesellschaft

Der Begriff Transfergesellschaft wurde im Arbeitsrecht später eingeführt für ein Modell, das seit der ersten Hälfte der 90er Jahre betrieben wird.

Ziel und Zweck des Modells der Transfergesellschaft sind, Arbeitnehmer schneller und widerstandsloser aus ihren Arbeitsverhältnissen zu entfernen. Ursprünglich nannten sich diese Einrichtungen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (" BQGs"). Heute wurde dieser Begriff durch den der Transfergesellschaft verdrängt.

Um dieses Ziel - schneller kostensparender Personalabbau - zu erreichen, werden den Arbeitnehmern Vorteile versprochen. Dazu wird der Übergang in die Transfergesellschaft mit öffentlichen Mitteln gefördert. Meistens werden hierzu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit genutzt..

Transfergesellschaft - alter Wein in neuen Schläuchen

Der Begriff Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (" BQGs") wurde aber bald als Etikettenschwindel durchschaut: Die Arbeitslosen wurden dort nicht beschäftigt, allenfalls therapeutisches Arbeiten wurde praktiziert. Und sinnvolle Qualifizierungen gab es häufig auch kaum.

Deshalb wurde das alte Modell in Transfergesellschaft umbenannt: Das Transferieren ist nunmehr das Thema. Transfer wird im Allgemeinen als Übertragung, Überführung verstanden.

Transfergesellschaft - ein vieldeutiges Wort.

Das Wort Transfergesellschaft sagt noch nicht, wer oder was von wo nach wohin transferiert wird.

So gibt es Unternehmen, die sich Transfergesellschaften nennen, die aber etwas ganz anderes bezwecken, als die Transfergesellschaften aus der Arbeitswelt: zum Beispiel an Universitäten gewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse in die wirtschaftliche Nutzung zu überführen, also Transfergesellschaft für Forschungsergebnisse.

Kritik der Transfergesellschaft

Wir stehen dem Modell der Transfergesellschaft und der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften ( "BQGs") kritisch gegenüber, wollen sie aber nicht pauschal ablehnen.

Da wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht hier nur die Interessen von Arbeitnehmern vertreten, bewerten wir den Nutzen der Transfergesellschaften für die transferierten Mitarbeiter. Es kommt dabei auf die konkrete Situation an und auf die leider häufig nicht feststellbaren positiven Folgen für die Arbeitnehmer.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht Oliver Derkorn

Ob eine Transfergesellschaft gut oder schlecht für die Arbeitnehmer ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Wir erlebten Transfergesellschaften, bei denen die Arbeitnehmer nach Strich und Faden über den Tisch gezogen worden. Wir haben aber auch zum Abschluss von so genannten dreiseitigen Verträge geraten, weil das Angebot sehr großzügig ausgestaltet war und greifbare massiv Vorteile für die Arbeitnehmer, unsere Mandanten, bot.

Ganz entscheidend kommt es eben darauf an, ob der Arbeitgeber bereit ist, hier viel Geld zu investieren oder ob er mit der Transfergesellschaft nur seine eigenen Vorteile sucht.

Mehr zur Transfergesellschaft

Mit dem Thema Transfergesellschaft befassen wir uns mehrfach: zum einen hier unter dem alten Begriff der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft. Wir unterhalten aber demnächst auch eine spezielle Domain, auf der werden wir umfassend die Problematik diskutieren der Transfergesellschaft und der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften.

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