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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann Seniorpartner der Fachanwälte

Dr. Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Honorar des Rechtsanwalts

Das Honorar ist das Lebens-Mittel des Anwalts. Und nicht nur der Rechtsanwalt will von diesem Honorar leben. Vom Honorar des Rechtsanwalts leben auch seine Mitarbeiter, die Vermieter der Büroräume, seine Haftpflichtversicherung, die Deutsche Post und die juristischen Fachverlage und viele andere.

Eine ordentliche Arbeit kann es nicht kostenlos geben, auch beim Anwalt nicht - im Gegenteil: gute anwaltliche Arbeit kann nicht billig sein. Kaum ein guter Jurist wird selbstständig als Rechtsanwalt praktizieren, wenn er in einer sozial abgesicherten Karriere als Richter oder Beamter ein höheres Einkommen erzielen könnte. Also: gute Rechtsanwälte müssen angemessen verdienen. Auch wir müssen, um hoch qualifizierte Mitarbeiter zu finden, diesen wettbewerbsfähige attraktive Vergütungen bieten. Sonst suchen sie sich eine andere Arbeit..

Schließlich ist mit dem Honorar des Anwalts nicht nur dessen persönliche Tätigkeit abgegolten, sondern auch die gesamten Kosten seines Büros, die Vergütung seiner Mitarbeiter, die Fortbildung für den Rechtsanwalt, die Fachliteratur ... . Deshalb:

Wir arbeiten nicht billig aber auch nicht zu teuer, wir arbeiten aber gut zu angemessenen Honoraren.

Gesetzliches Gebührensystem und die Realität.

Die Vergütung des Rechtsanwalts ist in weiten Bereichen gesetzlich geregelt. Dieses Gesetz führt jedoch häufig zu unangemessenen Honoraren.

Nach dem Gesetz ergeben sich sowohl extrem niedrige als auch unverschämt hohe Beträge, da diese Gebührenordnung sich vor allem am Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit orientiert.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht Oliver Derkorn

Die inhaltlich gleiche Arbeit - zum Beispiel ein Rechtsstreit um ein Zeugnis - wird unterschiedlich honoriert, abhängig vom Einkommen des Mandanten.

Die gesetzlichen Gebühren führen dann zum gut nachvollziehbaren Einwand des Mandanten, dass 1.000.00 EUR "für einen einfachen Brief doch sehr hoch" seien. Nach den gesetzlichen Regelungen ist dies unbeachtlich. Kein Mandant beschwert sich im übrigen, wenn für acht "schwieirge Briefe", die über viele Wochen für ihn geschrieben werden, nur 150,00 EUR von ihm zu zahlen sind.

Transparenz unseres Rechtsanwalts-Honorars

Die Gebühr für eine Erstberatung können Sie bei der Terminsvereinbarung erfragen; das sind die maximalen Gebühren - oft wird es billiger, weil viele Probleme von uns schnell gelöst werden. In den meisten Fällen bleiben wir bei Erstberatungen bei weniger als 100,00 EUR.

In dieser ersten Beratung besprechen wir Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens und auch, was an weiteren Kosten auf Sie zukommen kann. Und über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe reden wir auch. Wir informieren Sie also auch darüber, wie Sie ohne eigene Kostenbelastung Ihr Recht durchsetzen können.

Honorarvereinbarung statt gesetzlicher Gebühren

Wegen dieser Mängel der gesetzlichen Gebühren - unangemessene hohe oder niedrige Honorare - sind sehr viele Rechtsanwälte dazu übergegangen, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Honorarvereinbarung zu nutzen.

Grundsätzlich kann für die außergerichtliche Tätigkeit das Honorar frei vereinbart werden. Dies erfolgt meistens auf der Basis

Das Zeithonorar nach Stunden ist am weitesten verbreitet.

Alle Modelle haben Vor- und Nachteile:

Zeithonorar

Das reine Zeithonorar wirft zum einen für den Mandanten die Frage auf, ob der Rechtsanwalt nun wirklich wie angegeben diese Stunden in seinem Büro mit dem Fall des Mandanten sich befasste oder ob er anderes tat, wie etwa Moorhühner zu jagen.

Wir stellen auch fest, dass wir immer sehr umfangreiche Schriftsätze aus den Rechtsanwaltskanzleien erhalten, die sich nach Stundensätzen bezahlen lassen. Da werden viele Seiten bedruckt mit völlig überflüssigen Texten. Es ist nicht erforderlich, den Richtern und Richterinnen an den Arbeitsgerichten zu erklären, welche Inhalte die gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat. Die Gerichte kennen diese schon. Aber viele Mandanten sind davon beeindruckt und bezahlen bereitwillig diese überflüssigen Schriftsätze.

Es gibt also leider für die Rechtsanwälte naturgemäß viele Möglichkeiten, beim Zeithonorar den Umfang ihrer Tätigkeit selbst zu bestimmen und auszudehnen.

Zum anderen kann es dazu führen, dass übertrieben kostenbewusste Mandanten sich bereits bei der Information über den Sachverhalt zurückhalten. Dies kann allerding für ihn recht teuer werden, weil es schnell zu fehlerhaften Ergebnissen führen kann. (Auch wenn uns daran keine Schuld trifft, ärgert uns ein schlechtes Ergebnis sehr. Unser Ruf, zu den besten Arbeitsrechts-Anwälte in Düren, Euskirchen und Köln zu zählen, beruht auf mit gewonnenen Verfahren.) 

Pauschalhonorar

In unserer Praxis hat sich deshalb ein Pauschalhonorar besser bewährt. Hier weiß der Mandant, dass es nicht teurer werden wird. Und wir wissen, dass es keinen Streit um unser Honorar geben wird.

Die Höhe des Honorars

Wie hoch ist nun dieses Honorar?

Üblich sind bei Rechtsanwälten Zeithonorare von 100,00 EUR bis über 500,00 EUR, (alle Angaben zuzüglich Umsatzsteuer). Entscheidend ist vor allem Qualifizierung und Erfahrung des Rechtsanwalts. Ein Spezialist für internationales Warenzeichenrecht in Frankfurt am Main kostet mehr als ein Allgemeinanwalt in Frankfurt an der Oder.

Wir orientieren uns an einem Stundensatz von 190,00 EUR. Allerdings: Für eine Erstberatung berechnen wir selten mehr als 100,00 EUR, meistens nur bis zu 70,00 EUR.

Und wir legen nur die Anwaltsstunden zugrunde, die Tätigkeit unserer Mitarbeiter ist damit abgegolten.

Dieses Honorar mag dem, der es bezahlen muss, sehr hoch vorkommen. (Wir sind auch entsetzt, wenn wir für eine Handwerkerstunde in der Autowerkstatt 80,00 EUR oder mehr bezahlen müssen). Auch dabei ist zu berücksichtigen, dass hohe Ausbildungs- und Fortbildungskosten sowie wachsende Kosten für Fachliteratur und die Nutzung elektronischer Datenbanken einfließen müssen.

Fachanwalt Arbeitsrecht überbringt Abfindung Geldkiste

Geldkiste mit Abfindung - aus unserer Kinowerbung

Wir sind aus Erfahrung fest davon überzeugt, dass unsere Tätigkeit einen weit höheren Nutzen für unsere Mandanten bringt, als sie diese kostet. Fast alle Mandanten werden bei uns reicher, nicht ärmer.

Rechtsanwalts-Honorar für Gerichtsverfahren

Gerichtliche Verfahren werden von uns - außer im Sozialrecht - zu den gesetzlichen Gebühren betrieben. Dabei ist der vom Gericht festzusetzende Streitwert die Grundlage. Erfahrungsgemäß bewegen sich z.B. bei einem arbeitsrechtlichen Kündigungsprozess inklusive Vereinbarung einer Abfindung unsere gesetzlichen Gebühren zwischen 1.000,00 EUR und 2.000,00 EUR, die als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen sind.

Für Auseinandersetzungen (auch außergerichtlich) empfiehlt sich der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Wer befürchtet, dass er bald arbeitsrechtliche Probleme bekommen könnte, darf hier nicht zögern.

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