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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann Seniorpartner der Fachanwälte

Dr. Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Befristung

Grundsätzlich kann man jeden auf Dauer angelegten Vertrag auch zeitlich begrenzt abschließen, also befristen. Eine Ausnahme ist zum Beispiel die Ehe.

Wer eine Wohnung nur für zwei Wochen während der Ferien benötigt, kann von vornherein den Mietvertrag befristen. Er muss nicht erst einziehen und dann kündigen.

Befristungen im Arbeitsrecht zulässig

Auch im Arbeitsrecht sind grundsätzlich solche Befristungen möglich. Wer als Helfer bei der Weinlese an der Mosel arbeitet, weiß von vornherein, dass spätestens im Dezember die Arbeit zu Ende sein wird. Hier spricht nichts gegen einen befristeten Arbeitsvertrag.

In der Praxis wird aber die Großzahl der Arbeitsverträge nicht deshalb befristet, weil das Ende des Arbeitsbedarfs schon bei Vertragsschluss abzusehen ist. Die Befristungen dienen häufig nur dazu, den gesetzlichen Kündigungsschutz zu vermeiden, also auch ihn zu umgehen.

Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb Befristungen früher sehr kritisch geprüft.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht Oliver Derkorn

n der Rechtspolitik wird von den Arbeitgeberverbänden schon seit Jahrzehnten die erleichterte Befristung propagiert. Dies würde Arbeitsplätze schaffen.

Und die Arbeitgeberverbände hatten Erfolg.

Das Bundesarbeitsgericht hat auch schon vor Jahrzehnten seine Tendenz geändert. Es folgt wohl auch der These: besser ein befristetes Arbeitsverhältnis als gar keins. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Arbeitgeber entweder befristet einstellten oder gar nicht.

Diese These ist aber unseres Wissens nie wissenschaftlich überprüft oder gar bestätigt worden. Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Befristungsnovellen erlassen, so dass die Rechtslage sehr unübersichtlich ist. Aber die Massenarbeitslosigkeit bleibt unverändert ein Problem; die befristeten Arbeitsverträge in ihrer Masse belasten gerade die sozial schwächeren Arbeitnehmer.

Befristungen gesetzlich eingeschränkt

Fazit ist: sachliche Befristungen und Befristungen unterhalb von sechs Monaten sind problemlos möglich. Alle anderen Befristungen sind immer mit Risiken für die Arbeitgeber und Chancen für die Arbeitnehmer verbunden, gerade weil das Recht hier sich ständig ändert.

Klagefrist - drei Wochen

Eine unzulässige Befristung bleibt wirksam, wenn sie nicht mit einer Klage beim Arbeitsgericht angegriffen wird.

Und auch hier gelten kurze Fristen: drei Wochen nach Ablauf der Befristung muss die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein.

Bei auf einander folgenden Befristungen - Kettenbefristungen - wird nur die letzte Befristung vom Gericht überprüft. Frühere fehlerhafte Befristungen sind durch die Versäumnis bei der Klagefrist geheilt.

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