Verantwortlich für den Inhalt ist Dr. Walter Kunzmann. Die Anschriften finden
Sie am Fuße dieser Seite.
Weitere Informationen, wie sie vom Gesetz gefordert
werden:
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler
Str. 30, 50668 Köln.
Die gesetzliche Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in
der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Der Berufsstand der
Rechtsanwälte unterliegt gesetzlichen Regelungen.
Es gelten für uns
Bundesrechtsanwaltsordnung,
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
Berufsordnung der Rechtsanwälte und die Fachanwaltsordnung.
Die
berufsrechtlichen Regelungen sind unter www.brak.de zu finden.
Viel
Vergnügen bei der Lektüre wünschen der Gesetzgeber und wir.
Für die Partnerschaft von Rechtsanwälten Dr. Kunzmann & Derkorn besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der:
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Gothaer Allee 1
50969 Köln
Übrigens: falls jemand etwas auf dieser Homepage missfällt, so muss er uns nicht
abmahnen oder gar einen Rechtsanwalt mit einstweiliger Verfügung auf uns los
lassen - wir persönlich wollen niemanden verärgern - wir streiten genug und
engagiert für unsere Mandanten. Rechtsstreitigkeiten in eigener Sache mögen wir
nicht, weil wir persönlich viel zu freundlich und friedliche Charaktere sind.
Also ein Fax mit den Änderungswünschen genügt und wir werden alles zumutbare
unternehmen, um den sich verletzt fühlenden wieder glücklich zu machen.
Bei uns kann man es erst einmal "im Guten " versuchen.
Wir helfen gerne!
Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:
Rufen Sie uns doch einfach an:
02251970080.
Ein Vorgespräch über Ihre Probleme und ob wir helfen können, ist kostenlos. Und welches
Honorar im Ernstfall auf Sie zukommt, können wir auch gleich klären.
E-Mails sind auch möglich, kanzlei@drkup.de, aber achten Sie auf die Risiken! Jeder kann mitlesen, und alles wird irgendwo gespeichert sein.
Kontakte:
Fachanwälte für Arbeitsrecht und für Sozialrecht in Köln, Euskirchen und
Düren
Kommerner Str. 29, 53879 Euskirchen, Tel. 02251 970080, Fax 02251
970081
Bei E-Mails bitte beachten: die anwaltliche Verschwiegenheit ist ein
hohes Gut und E-Mails lesen viele mit!
Abweichende Meinung? - Gerne!
Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.
Wichtiger Hinweis für Beiträge zum Thema Recht im Internet
- angelehnt an die Hinweise der deutschen Wikipedia zu Rechtsthemen.
Unsere Beiträge im Internet dienen der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Recht sich ständig ändert, können unsere Beiträge nie zu 100 % richtig sein. Was gestern noch absolut zutreffend war, mag heute durch ein Urteil eines Gerichts oder durch den berühmten Federstrich des Gesetzgebers abgrundtief falsch geworden sein.
Auch wenn die Autoren ständig darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen unrichtig, unvollständig, verfälscht, veraltet oder noch nicht gültig sind.
Verwenden Sie Informationen aus dem Internet, von dieser oder von anderen Seiten, keinesfalls für rechtliche Einschätzungen und zur Grundlage wichtiger Entscheidungen, ohne zusätzlich sachkundigen Rat eingeholt zu haben.
Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.
Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits Fahrlässigkeit genügt als Schuld.