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Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Düren, Euskirchen und Köln

Unser Stolz: So bewerten uns unsere Mandanten!

Seit mehr als 25 Jahren vertreten wir engagiert Interessen unserer Mandanten mit Büros in Düren, Euskirchen und Köln. Wir sind hier anwaltliches Urgestein für Arbeitsrecht und Sozialrecht im Rheinland in Köln und westlich von Köln.

Wir, das sind:

Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sozialrecht in Köln Düren Euskirchen Oliver Derkorn Spezialist für Berufsunfähigkeit Versorgungswerke Haftung Steuerberaterversicherungsbeiträge

Oliver Derkorn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

und:

Fachwanwalt für Arbeitsrecht in Düren Euskirchen Köln Dr. Kunzmann spezialist für Wettbewerbsverbote und Insolvenzen

Dr. Walter Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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mehr über Rechtsanwalt Dr. Kunzmann & Rechtsanwalt Derkorn

Wir sind vor allem regional tätig im westlichen Rheinland, aber auch deutschlandweit.

Fachanwälte Arbeitsrecht in Düren und Euskirchen fahren auch zum Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht in Köln

Eingang zu den Arbeitsgerichten in Köln

Wir versprechen: wir nehmen alle Gerichtstermine persönlich war, nicht nur in Düren, Euskirchen, Bonn, Köln ... . Wir beauftragen keine anderen Anwälte mit der Terminsvertretung. Wir reisen selbst an, auch nach Berlin, Potsdam, Chemnitz, Emden, Aachen, Freiburg oder Bautzen!

Unsere Honorare:

Die Vergütung für Rechtsanwälte ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Wir sind ganz überwiegend im Arbeitsrecht und in Teilbereichen des Sozialrechts tätig. Hier gilt dies:

Es gibt unterschiedliche Regelungen für außergerichtliche Tätigkeit und für gerichtliche Verfahren.

Außergerichtliche Honorare

Die außergerichtliche Tätigkeit umfasst viele Gebiete, beginnend von der kurzen Beratung bis zu umfangreichen Schriftwechseln

Stundensatz oder Pauschalhonorar

Für die außergerichtliche Tätigkeit wird das Honorar häufig vereinbart.

Verbreitet sind hier zwei Modelle:

Wir bevorzugen Pauschalhonorare. Diese haben den Vorteil für den Mandanten, dass er den Maximalpreis unsere Tätigkeit kennt. Bis heute beschwerte sich noch kein Mandant, dass wir zu wenig dafür gearbeitet hätten - im Gegenteil. Jeder erhielt vollwertige Leistungen, ohne Nachforderungen unsererseits. Wir versuchen, nach den ersten Informationen den voraussichtlichen Arbeitsaufwand abzuschätzen und machen dann ein Angebot, mit klarer Definition, was wir dafür tun werden.

Der Mandant kann frei entscheiden, ob er unser Angebot annimmt. Manche finden uns zu teuer, andere finden unsere Arbeit diesen Preis wert. Und viele sind beruhigt, weil es nicht teurer werden kann.

Für uns bietet es den Vorteil des ruhigen Gewissens: wir müssen uns keine Gedanken für die Rechtfertigung unseres Zeiteinsatzes machen, wenn es mehr Arbeit wird, als wir erwarteten. Das bleibt unser Risiko. Es wird uns nicht umbringen.

Zeithonorare

Das Zeithonorar nach Stunden ist am weitesten verbreitet.

Ein Zeithonorar sichert dem Anwalt eine gute Vergütung, erst recht, wenn er jedes Telefonat „pro angefangene halbe Stunde” abrechnet.

Das Zeithonorar wirft aber für den Mandanten die Frage auf, ob der Rechtsanwalt nun wirklich wie angegeben diese Stunden in seinem Büro mit dem Fall des Mandanten sich befasste oder ob er doch etwas anderes tat, zum Beispiel seine E-Mails checken.

Es gibt also für die Rechtsanwälte naturgemäß viele Möglichkeiten, beim Zeithonorar den Umfang ihrer Tätigkeit selbst zu bestimmen und auszudehnen. Bereits diese Möglichkeit kann das Vertrauen in den Anwalt und seine Arbeit belasten.

Zeithonorare machen geschwätzig

Wir stellen immer wieder fest, dass wir regelmäßig sehr umfangreiche Schriftsätze aus den Rechtsanwaltskanzleien erhalten, die sich nach Stundensätzen bezahlen lassen. Da werden viele Seiten bedruckt mit völlig überflüssigen Texten.

Es ist nicht wirklich erforderlich, den Richtern und Richterinnen an den Arbeitsgerichten die Zeit zu stehlen und ihnen zu erklären, welche Inhalte die gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat. Die Gerichte kennen diese schon. Manche Mandanten sind davon beeindruckt und viele bezahlen für diese überflüssigen Schriftsätze.

Ein weiterer Nachteil ist, dass übertrieben kostenbewusste Mandanten sich bereits bei der Information über den Sachverhalt zurückhalten. Dies kann allerdings für ihn recht teuer werden, weil es schnell zu fehlerhaften Ergebnissen führen kann. (Auch wenn uns dann daran keine Schuld trifft, ärgert uns ein schlechtes Ergebnis sehr. Unser Ruf, zu den besseren Anwälten zu zählen, beruht auf gewonnenen Verfahren oder erfolgreichen Vergleichsabschlüssen.)

Klarer Vorteil beim Pauschalhonorar

In unserer Praxis hat sich deshalb ein Pauschalhonorar besser bewährt. Hier weiß der Mandant, dass es nicht teurer werden wird. Der gute Ruf, den unsere Anwaltskanzlei genießt, gibt dem Mandanten die Gewissheit, die angemessene Leistung zu erhalten.

Irgendetwas nicht ganz verstanden? "Mir ist gerade noch etwas eingefallen?" -  Das kostet unseren Mandanten nichts extra.

Und wir wissen, dass es keinen Streit um unser Honorar geben wird.

Rechtsanwalts-Honorar für Gerichtsverfahren

Für die meisten gerichtlichen Verfahren ist der Gegenstandswert des Rechtsstreits maßgeblich. Danach richtet sich auch, was beim Erfolg im Rechtsstreit der Gegner erstatten muss.

Gerichtliche Verfahren werden von uns - außer im Sozialrecht - zu den gesetzlichen Gebühren betrieben. Dabei ist der vom Gericht festzusetzende Streitwert die Grundlage.

Erfahrungsgemäß bewegen sich z.B. bei einem arbeitsrechtlichen Kündigungsprozess inklusive Vereinbarung einer Abfindung unsere gesetzlichen Gebühren zwischen 1.000,00 EUR und 3.000,00 EUR, die als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen sind. Genaueres können wir unsere Mandanten sagen, sobald wir deren Monatsverdienst kennen.

Rahmengebühren beim Sozialgericht

Die gesetzlichen Gebühren bei den Sozialgerichten sind oft Rahmengebühren. Diese sind vom Gesetzgeber bewusst so geregelt, dass sie niemals kostendeckend sind. Das schont die Staatskasse.

Diese Rahmengebühren orientieren sich nicht am Streitwert. Die maximalen gesetzlichen Gebühren in der I. Instanz beim Sozialgericht erreichen nicht einmal einen Betrag von 1.600,00 €, einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Und dieser Höchstbetrag von rund 1.520,00 € Betrag wird selten zuerkannt.

Oft sind in sozialrechtlichen Angelegenheiten umfangreiche Akten durchzusehen, medizinische Gutachten zu überprüfen, mehrere Gerichtstermine wahrzunehmen, sodass bei einer guten Arbeit des Anwalts ein Stundenlohn von weniger als 20,00 € sich ergeben würde. Vor Abschluss des Mandats werden wir deshalb ein angemessenes Zusatzhonorar vorschlagen.

Rechtsschutzversicherung hilfreich

Für Auseinandersetzungen (auch außergerichtlich) empfiehlt sich der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Wer befürchtet, dass er bald arbeitsrechtliche Probleme bekommen könnte, darf hier nicht zögern. Es gibt Wartefristen, unterschiedliche je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif.

Wir helfen gerne!

Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:

Rufen Sie uns doch einfach an:

02251970080.

Telefon Fachanwälte Arbeitsrecht Sozialrecht

Ein Vorgespräch über Ihre Probleme und ob wir helfen können, ist kostenlos. Und welches Honorar im Ernstfall auf Sie zukommt, können wir auch gleich klären.

E-Mails sind auch möglich, kanzlei@drkup.de, aber achten Sie auf die Risiken! Jeder kann mitlesen, und alles wird irgendwo gespeichert sein.

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Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

Wichtiger Hinweis für Beiträge zum Thema Recht im Internet

- angelehnt an die Hinweise der deutschen Wikipedia zu Rechtsthemen.

Unsere Beiträge im Internet dienen der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Recht sich ständig ändert, können unsere Beiträge nie zu 100 % richtig sein. Was gestern noch absolut zutreffend war, mag heute durch ein Urteil eines Gerichts oder durch den berühmten Federstrich des Gesetzgebers abgrundtief falsch geworden sein.

Auch wenn die Autoren ständig darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen unrichtig, unvollständig, verfälscht, veraltet oder noch nicht gültig sind.

Verwenden Sie Informationen aus dem Internet, von dieser oder von anderen Seiten, keinesfalls für rechtliche Einschätzungen und zur Grundlage wichtiger Entscheidungen, ohne zusätzlich sachkundigen Rat eingeholt zu haben.

Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits leichte Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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