Zur Person - Oliver Derkorn
- 1999-2001 Rechtsanwalt in den Großkanzleien Gaedertz (Leipzig) und CMS (Berlin)
- Seit 2002 Partner bei Dr. Kunzmann und Derkorn
- Seit 2004 Referent in der Fortbildung für Betriebsräte, Personalräte und Betriebsratswahlen
- 2013-2016 Aufenthalt in Tiflis, Georgien, mit Tätigkeiten als Dozent an der Tbilisi State University und als Seminarleiter für Sequa und Deutsche Welle Akademie
- Kündigungsschutzklagen
- Transfergesellschaften
- Betriebsverfassungsrecht
- Dauerberatung ausgewählter Arbeitgeber
- Beitragsnachforderung der Sozialversicherung abwehren
- Schadensersatzforderung gegen Steuerberater wegen Beitragsnachforderung der Renteversicherung
- z.B. Schwerbehindertenrecht
- Erwerbsminderung
- Berufsgenossenschaft
- Berufsunfähigkeitsversicherung, auch im privaten Versicherungsrecht
- Unfallversicherung, auch im privaten Versicherungsrecht
- Berufsunfähigkeit in Versorgungswerken
Oliver Derkorn
Geboren in Leverkusen (1967)
1972-1974 Deutsche Schule Istanbul
1974-1987 Schulbesuch in Moitzfeld und Bergisch Gladbach
Jurastudium und Rechtsreferendariat in Köln, Aachen und Buenos Aires
2. Staatsexamen 1999
Seit 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht seit 2013
Spezialgebiete:
im Arbeitsrecht:
Im Sozialrecht:
und Mandate mit medizinischen Bezügen
Verheiratet und Vater zweier heranwachsender Söhne.
Wir helfen gerne!
Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:
Rufen Sie uns doch einfach an:
02251970080.
Ein Vorgespräch über Ihre Probleme und ob wir helfen können, ist kostenlos. Und welches Honorar im Ernstfall auf Sie zukommt, können wir auch gleich klären.
E-Mails sind auch möglich, kanzlei@drkup.de, aber achten Sie auf die Risiken! Jeder kann mitlesen, und alles wird irgendwo gespeichert sein.
Abweichende Meinung? - Gerne!
Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.
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Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.
Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits leichte Fahrlässigkeit genügt als Schuld.