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Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Düren, Euskirchen, Köln mit besonderen Erfahrungen bei Streitigkeiten Berufsunfähigkeitsrente Versorgungswerk

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Oliver Derkorn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

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Rente wegen Berufsunfähigkeit und Versorgungswerke

Es gibt neben der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) auch sogenannte Versorgungswerke, um den Lebensstandard im Alter abzusichern. Insbesondere die rund 90 berufsständischen Versorgungswerke für Freie Berufe mit ca. 1 Million Mitgliedern spielen hier eine große Rolle.

Wie die gesetzliche Rentenversicherung bieten diese Versorgungswerke nicht nur Altersversorgung, sondern auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze.

Das System der Sicherung gegen Berufsunfähigkeit in den Versorgungswerken unterscheidet sich grundsätzlich vom Schutz gegen Berufsunfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung und vom Schutz durch private Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Fachwanwalt für Arbeitsrecht in Düren Euskirchen Köln Dr. Kunzmann spezialist für Wettbewerbsverbote und Insolvenzen

Dr. Walter Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Was sind Versorgungswerke?

Diese Versorgungswerke wurden ursprünglich eingerichtet für Mitglieder der verkammerten Freien Berufe, vor allem Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Notare und so weiter. Auch Abgeordnete einiger Landtage sind Mitglieder eines Versorgungswerks.

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Frage, ob Versorgungswerke wirklich mehr Vorteile als Nachteile bieten im Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer eigenständigen Altersvorsorge ist an anderer Stelle zu finden.

Es gibt keine Gesundheitsprüfung beim Eintritt in das Versorgungswerk.

Jedes Versorgungswerk gestaltet seine Satzung autonom. So ergeben sich zwangsläufig erhebliche Unterschiede bei Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsfragen.

System der Berufsunfähigkeitsrente in den Versorgungswerken

Jedes der  Versorgungswerke regelt auch die Ansprüche ihrer Mitglieder auf Rente wegen Berufsunfähigkeit unterschiedlich. Im Einzelfall muss deshalb jeweils das Regelwerk des jeweiligen Versorgungswerks herangezogen werden. Aber viele Probleme der Rente wegen Berufsunfähigkeit ziehen sich durch alle Versorgungswerke.

Im Großen und Ganzen gibt es folgende Prinzipien:

Schmaler Weg mit Hindernissen

Die Konsequenz ist, dass zwar alle Versorgungswerke einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit versprechen, aber der Weg zu einer solchen Rente führt durch mehrere Nadelöhre.

Das Prinzip: bis zu einer Million Euro in lebenslangen Raten oder gar nix!

Es gilt das “alles oder nichts” Prinzip. Wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung auch nur noch eine geringfügige Ausübung des Berufs zulässt, gibt es keine Leistung aus dem Versorgungswerk. Dem Mitglied bleibt oft nur die Möglichkeit, Hartz IV zur Aufstockung zu beantragen.

Die Berufstätigkeit muss eingestellt sein. Häufig muss auch auf die Zulassung verzichtet werden, oft bereits bei Antragstellung.

Davon gibt es nur gelegentlich Ausnahmen. Dies ist für den Versicherten ein großes Dilemma: selbst wenn er berufsunfähig ist, und sich mehr anstrengt, als von ihm gefordert wird (überobligationsmäßiges Arbeiten), um wenigsten noch ein kleines Einkommen zu erzielen, zerstört dies seine Chancen auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit aus dem Versorgungswerk.

Ein Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung zeigt: dort ist dies anders. Hier steht die Weiterarbeit bis zur abschließenden Rentenbewilligung jedenfalls juristisch nichts entgegen.

Der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente

Die Versorgungswerke bewilligen die Rente nur auf Antrag. Nur Anträge mit fundierter medizinischer Begründung haben Aussicht auf Erfolg.

Die Erfolgsaussichten steigen, wenn von vornherein auf unzureichende Atteste verzichtet wird und der Antrag qualifiziert begründet wird.

Nicht hilfreich als Beweis: ein Facharzt für Innere Medizin bescheinigt Berufsunfähigkeit wegen psychischer und orthopädischer Leiden.

Ein Beispiel aus unserer Praxis für nicht überzeugende Beweise:

Facharzt für Innere Medizin:

„Ärztliches Attest
für XY, geb. am

Hiermit wird attestiert, dass folgende Krankheiten bestehen:

1. mittelgradige Depression
2. obstruktives Schlafapnoesyndrom
3. Lumbalgien mit Nachweis eines NPP L4/5

Aufgrund der orthopädischen Problematik bestehen chronische Schmerzen. Die Ausübung des Arztberufs ist zurzeit und in Zukunft nicht mehr möglich, auch nicht in gutachterlicher Funktion.“

Einige kritischen Fragen zerstören schnell dieses "Gutachten":

Es empfiehlt sich deshalb, auch wenn die finanzielle Not groß sein mag, den Antrag gründlich vorzubereiten. Man kann diese Zeit auch nutzen, das finanzielle Risiko durch eine Rechtsschutzversicherung aufzufangen.

Der optimale Weg zur Rente wegen Berufsunfähigkeit bei Versorgungswerken:

Wir haben eine Vielzahl an hanebüchenen Begründungen gelesen, mit denen die Anträge abgelehnt wurden.

Beispiel:

Bei Ärzten ist die Verweisung auf eine Gutachtertätigkeit beliebt. Einer unserer Mandanten war als Gutachter im ärztlichen Dienst einer Stadt tätig und wurde auf dieselbe Tätigkeit beim medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK verwiesen, das war kein Scherz, sondern bitterlich ernst gemeint!

Damit ist leider der Rechtsstreit aber noch nicht gewonnen: der Antragsteller trägt die Beweislast, dass er berufsunfähig ist. Ohne überzeugende Gutachten ist dies praktisch unmöglich. Um die ärztlichen Gutachten selbst kritisch zu bewerten und hier eventuelle Lücken zu schließen, können erfahrene Anwälte helfen.

Unser Spezialist für diese Ansprüche, Fachanwalt für Sozialrecht Oliver Derkorn, verfasste über das Thema "Rentenansprüche bei Berufsunfähigkeit in den Versorgungswerken einen Rechtstipp, der von Anwalt.de veröffentlicht wurde.

Wir helfen gerne!

Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:

Rufen Sie uns doch einfach an:

02251970080.

Telefon Fachanwälte Arbeitsrecht Sozialrecht

Ein Vorgespräch über Ihre Probleme und ob wir helfen können, ist kostenlos. Und welches Honorar im Ernstfall auf Sie zukommt, können wir auch gleich klären.

E-Mails sind auch möglich, kanzlei@drkup.de, aber achten Sie auf die Risiken! Jeder kann mitlesen, und alles wird irgendwo gespeichert sein.

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Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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