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Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Düren, Euskirchen und Köln

Unser Stolz: So bewerten uns unsere Mandanten! - Dr. Kunzmann

Seit mehr als 30 Jahren ist er als Anwalt aktiv in Düren, Euskirchen und Köln, als einer der ersten Fachanwälte für Arbeitsrecht nach Einführung dieser Qualifikation im Jahr 1986. Von 1995 bis Juni 2019 betätigte er sich auch als Fachanwalt für Sozialrecht.

Fachwanwalt für Arbeitsrecht in Düren Euskirchen Köln Dr. Kunzmann spezialist für Wettbewerbsverbote und Insolvenzen

Dr. Walter Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Zur Person - Dr. Walter Kunzmann

Dr. jur. Walter Kunzmann, geboren in Karlsruhe und großgeworden in der Nähe des Bodensees - Abitur in Stockach,

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Mainz und der Freien Universität Berlin,
  • Erste Staatsexamen in Berlin,
  • Referendariat beim Kammergericht.
  • nach dem Zweiten Staatsexamen fünf Jahre lang wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für Arbeitsrecht, der Technischen Universität Berlin,
  • Promotion an der Freien Universität Berlin zum Dr. jur.,
  • seit 1986 als Rechtsanwalt in Köln zugelassen
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1987,
  • Fachanwalt für für Sozialrecht seit 1995, bis zum Verzicht hierauf im Juni 2019
  • Spezialgebiete:

  • nachvertragliche Wettbewerbsverbote,
  • Arbeitsrecht in der Insolvenz.

Verheiratet mit Claudia Kunzmann, Gründerin des Unternehmens für außergewöhnliches Catering Kunz-Mahl in Köln, drei erwachsene Kinder und sechs Enkelkinder.

Wir helfen gerne!

Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:

Rufen Sie uns doch einfach an:

02251970080.
Telefon Fachanwälte Arbeitsrecht Sozialrecht

Ein Vorgespräch über Ihre Probleme und ob wir helfen können, ist kostenlos. Und welches Honorar im Ernstfall auf Sie zukommt, können wir auch gleich klären.

E-Mails sind auch möglich, kanzlei@drkup.de, aber achten Sie auf die Risiken! Jeder kann mitlesen, und alles wird irgendwo gespeichert sein.

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Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

Wichtiger Hinweis für Beiträge zum Thema Recht im Internet

- angelehnt an die Hinweise der deutschen Wikipedia zu Rechtsthemen.

Unsere Beiträge im Internet dienen der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Recht sich ständig ändert, können unsere Beiträge nie zu 100 % richtig sein. Was gestern noch absolut zutreffend war, mag heute durch ein Urteil eines Gerichts oder durch den berühmten Federstrich des Gesetzgebers abgrundtief falsch geworden sein.

Auch wenn die Autoren ständig darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen unrichtig, unvollständig, verfälscht, veraltet oder noch nicht gültig sind.

Verwenden Sie Informationen aus dem Internet, von dieser oder von anderen Seiten, keinesfalls für rechtliche Einschätzungen und zur Grundlage wichtiger Entscheidungen, ohne zusätzlich sachkundigen Rat eingeholt zu haben.

Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits leichte Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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