Schutz Behinderter und Schwerbehinderter
Generell dürfen Menschen wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierungen generell, so auch die Benachteiligung wegen einer Behinderung (§ 1 AGG). Dieses Diskriminierungsverbot gilt für jeden Grad der Behinderung.
Darüber hinaus regelt als Nachfolger des früheren Schwerbehindertengesetzes nunmehr das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) den Schutz von Menschen, die als Schwerbehinderte anerkannt oder diesen gleichgestellt sind.
Dieser Schutz im SGB IX umfasst unter anderem die Arbeitsbedingungen, Anspruch auf zusätzlichen Urlaub und einen besonderen Kündigungsschutz.
Fachanwälte für Arbeitsrecht und für Sozialrecht in Köln, Euskirchen und Düren
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht Oliver Derkorn
Oliver Derkorn ist seit 1999 Rechtsanwalt, seit 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2014 auch Fachanwalt für Sozialrecht.