Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wir sind der Überzeugung, dass für unsere Mandanten gute Arbeit zu leisten nicht ohne Spezialisierung und ständige Fortbildung möglich ist.
Spezialisierung - zur Sicherung der Qualität
Ein Ausweis der Spezialisierung ist die Bezeichnung "Fachanwalt".
Auch legen wir wert auf eine gemischte Altersstruktur: die frischen Kenntnisse der jüngeren Kollegen und die Erfahrung der bereits länger praktizierenden Rechtsanwälte erweisen sich bei intensivem internem Austausch und Zusammenarbeit als eine ideale Kombination.
Fachanwalt
Fachanwalt darf sich ein Rechtsanwalt nur nennen auf Grund eines Beschlusses der Rechtsanwaltskammer. Der ergeht nur, wenn der Rechtsanwalt bestimmte qualitative Voraussetzungen erfüllt:
- Besonders qualifizierte Fachkenntnisse,
- in der Regel nachgewiesen durch Fortbildungskurse von 120 Stunden, jeweils verbunden mit Prüfungs-Klausuren
- eine Mindestzahl selbständig bearbeiteter Fälle (z.B. für den Fachanwalt für Arbeitsrecht 100 Fälle, davon mindestens 50 Gerichtsverfahren)
- dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt = Interessenvertreter
Rechtsanwälte sind nach dem Gesetz unabhängige Organe der Rechtspflege. Abe sie sind nur Vertreter der Interessen ihrer Mandanten. So verstehen sich jedenfalls die meisten Rechtsanwälte, und wir ganz besonders.
Befremdet sind wir, wenn wir auf Kanzleischildern, Briefbögen oder anderen Mitteln der Wwrbung bei Rechtsanwälten Justitia sehen. Justitia ist (hoffentlich) neutral und unbefangen. Wir nicht!

Justitia beeinflussen ist die Aufgabe des Rechtsanwalts
Künstlerischer Versuch, unser Selbstveständis graphisch umzusetzen
Wir ziehen an der Waage der Justitia, wir legen in ihre Waagschale, was für unseren Mandante spricht. Um die andere Schale mögen sich andere kümmern!
Nur Mandate im Arbeitsrecht und Sozialrecht!
uns ist es mit der Spezialisierung ernst. Wir nehmen nur Mandate an im Arbeitsrecht und in ausgewählten Teilen des Sozialrechts, insbesondere Sozailversicherungsrecht und Recht des Schwerbehinderten.
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht Oliver Derkorn
Oliver Derkorn ist seit 1999 Rechtsanwalt , seit 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2014 Fachanwalt für Sozialrecht.