Fachanwalt für Sozialrecht
Der Sozialstaat wurde in den letzten Jahrzehnten kräftig beschnitten. Zugleich werden neue Sozialleistungen eingeführt.
Ständig wird zwischen den großen und auch den kleineren Interessengruppen darum gerungen, welche Leistungen der Sozialstaat bietet und wie sie finanziert werden.
Das Sozialrecht ist und bleibt eines der praktisch bedeutendsten Gebiete: Beitragspflichten und Leistungen der Sozialversicherung betreffen nahezu jeden Bürger, die Sozialversicherungen sollen ihm in der Not und in der Zukunft helfen.
Ob und in welchem Umfang diese Hilfe eintreffen wird, mag mit einem Fragezeichen versehen sein. Sicher ist aber, dass der Sozialstaat und insbesondere die Sozialversicherung den Bürger bereits jetzt zuverlässig und umfassend belasten. Dies trifft ihn als Arbeitnehmer wie als Arbeitgeber, mit spürbaren Beitragsforderungen und ebenso als Steuerzahler.
Für alle Bürger, die ihren Lebensunterhalt mit Arbeit verdienen und nicht von ihrem Vermögen leben können, - also für den überwiegenden Teil der Bevölkerung - ist das Sozialrecht die Absicherung, wenn die Arbeit unmöglich wird: Krankengeld, Arbeitslosengeld und Renten müssen dann die Existenz sichern.
Sozialrecht nahezu undurchschaubar
Sozialrecht ist das größte Rechtgebiet mit den meisten Vorschriften (Gesetzen und Verordnungen). Es erfordert deshalb Selbst-Beschränkungen.
Während von einem Fachanwalt für Sozialrecht erwartet, dass das gesamte Sozialrecht beherrscht, stehen ihm auf der Gegenseite Experten gegenüber, die sich im weiten Feld des Sozialrechts auf enge Bereiche spezialisiert hat.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Derkorn und Fachanwalt für Sozialrecht
Die Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zum Beispiel machen eben nichts anderes als das Recht der Sozialversicherung "Rente". Und auch die Sozialgerichte haben den einzelnen Kammern Spezialgebiete des Sozialrechts zugewiesen.
Fachanwalt für Sozialrecht ergänzt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Außerdem bleibt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Aber eine erfolgreiche Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht setzt auch die Kenntnisse voraus, wann und in welchem Umfange Leistungen der Sozialversicherung zu erwarten sind und somit den Verlust des Arbeitsplatzes kompensieren können.
Unsere Arbeitsgebiete als Fachanwalt im Sozialrecht
Um auch nur einigermaßen hier den Überblick zu behalten, haben wir uns deshalb auf die Gebiete des Sozialrechts beschränkt.
Wir bieten als Fachanwalt für Sozialrecht in Düren, Euskirchen und Köln unsere Leistungen an in den Bereichen des Sozialrechts, die mit dem Arbeitsleben in Zusammenhang stehen.
Dies sind also insbesondere Fragen der Sozialversicherungspflicht und Leistungen der Arbeitsförderung, bei Krankheit und Erwerbseinschränkungen, der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung. Hinzu kommt der Schutz der schwer behinderten Menschen durch das Sozialgesetzbuch SGB IX.
Konkret bieten wir also - nur - an fachanwaltliche Hilfe im Sozialrecht im
- Recht der Arbeitsförderung, also Arbeitslosengeld, SGB III,
- Sozialversicherungspflicht und Beiträge, SGB IV,
- Recht der Krankenversicherung, SGB V,
- Rentenversicherung, SGB VI,
- Streitigkeiten mit Berufsgenossenschaften - gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII,
- Schwerbehindertenschutz, SGB IX,
- Pflegeversicherung, SGB XI.
Wir können nicht helfen in Fragen des SGB II (ALG II) und SGB XII (Sozialhilfe).