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Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Düren, Euskirchen und Köln

Unser Stolz: So bewerten uns unsere Mandanten!

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Oliver Derkorn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

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Das Arbeitsrecht umfasst viele Felder. Vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bis zum Zeugnisanspruch können wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht uns tummeln.

Der Schwerpunkt unserer Arbeit konzentriert sich aber auf

Beendigung des Arbeitsverhältnisses Abfindung, Kündigung, Abwicklungsvertrag, Auflösungsvertrag), nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Karenzentschädigung und das Arbeitsverhältnis in der Insolvenz des Arbeitgebers.

Hinzu kommen aus den anhängenden Bereichen des Sozialrechts, die wir bearbeiten:

Schwerbehindertenrecht und Rente der Versorgungswerke wegen Berufsunfähigkeit, Beitragsnachforderungen nach Prüfung durch Deutsche Rentenversicherung

Viele Menschen sind in ihrer Leistungsfähigkeit außergewöhnlich beeinträchtigt. Sie können als Schwerbehinderte anerkannt werden. Dann erhalten Sie als Ausgleich Vergünstigungen vielfältiger Art: Sie haben einen erweiterten Kündigungsschutz, sie müssen weniger Steuern bezahlen, sie können früher in Rente gehen ohne Abschläge, und bei besonderen Behinderungen stehen Ihnen bevorzugte Parkplätze zur Verfügung, um nur einige Beispiele zu nennen.

Häufig werden die Anträge auf Anerkennung als Schwerbehinderter zu Unrecht abgelehnt. Dagegen sind Rechtsmittel zulässig und häufig erfolgreich.

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt den Schutz gegen Erwerbsminderung. Die alternative Altersversorgung durch berufsständische Versorgungswerke schützt auch, aber nach völlig abweichenden Regeln. Bei den Versorgungswerken setzen die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit praktisch einen totale Wegfall des Leistungsvermögens voraus. Diesen Wegfall des Leistungsvermögens glaubhaft zu vermitteln, ist eine anspruchsvolle Tätigkeit für uns.

Ein anderer Bereich von vergleichbarer existenzieller Bedeutung für viele Mandanten sind die Folgen von Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung. Hier kommen die Betriebsprüfer gerne zu dem Ergebnis, dass hohe Nachforderungen von Beiträgen festgesetzt werden. Garniert wird dies noch mit üppigen Säumniszuschlägen.

Fachwanwalt für Arbeitsrecht in Düren Euskirchen Köln Dr. Kunzmann spezialist für Wettbewerbsverbote und Insolvenzen

Dr. Walter Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Unsere Schwerpunkte – wie sie entstanden

Oft sind diese Schwerpunkte durch Zufall entstanden: ein Mandant kam mit einem speziellen Problem zu uns, die Rechtsfragen interessierten uns, wir arbeiteten uns ein, hatten Erfolg und stellten irgendwann fest, dass wir wesentlich mehr können in diesen Gebieten, als unsere nicht spezialisierten Rechtsanwalts-Kollegen.

Hinzu kommt, dass wir uns in diesen Gebieten häufig über die Rechtslage ärgern, die herrschende Meinung für falsch halten. Wir stehen dann auch emotional voll auf der Seite unsere Mandanten und versuchen, für sie das beste aus dem Fall für sie zu retten, ohne gegen Windmühlen zu kämpfen.

„Gerechtigkeit” ist kein brauchbares Argument in der juristischen Auseinandersetzung. „Gerechtigkeit ist ein großes Ding, aber kaum zu fassen”. Das wissen wir.

Schwerpunkt Transfergesellschaften

Aber wir empfinden es als ungerecht, wenn es Arbeitgebern gelingt, ihre Mitarbeiter nach Jahrzehnten treuer Mitarbeit zum Schnäppchenpreis per Transfergesellschaft in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Sie sparen sich die Lohnkosten, in dem sie die Kündigungsfrist auf Null reduzieren. Von den ersparten Lohnkosten verbleibt Ihnen etwa die Hälfte – der Rest fließt in die Transfergesellschaft.

Und von einer angemessenen Abfindung können die Arbeitnehmer nicht einmal träumen. Ja, wir erkennen durchaus, dass die Lage des Unternehmens schwierig sein mag. Aber es gibt für unsere Mandanten bessere Lösungen, als ein Sanierungsversuch vorrangig auf ihre Kosten.

Schwerpunkt Beitragsnachforderung nach Betriebsprüfung durch Rentenversicherung


Genauso empört sind wir, wenn über viele Jahre rückwirkend eine gesetzliche Pflichtversicherung in der Krankenkasse festgestellt wird, mit Beitragsnachforderungen für viele Jahre, zuzüglich hoher Säumniszuschläge und mit der Gewissheit für die Krankenversicherung, dass für die Vergangenheit sie keinerlei Leistungen erbringen muss. Denn das neue Mitglied war privat krankenversichert, zahlte dort Beiträge und erhielt dafür von dort die Leistungen.

Oder, anders formuliert: Viele Forderungen sind unserer Meinunng nach zwar vielleicht legal, aber keinesfalls legitim, weil die Gegenleistung zum Beispiel der Rentenversicherung oder der Krankenkassen Null ist.

Schwerpunkt Schadensersatzforderung gegen Steuerberater nach Betriebsprüfung

Neben diesem Engagement gegen die Sozialversicherungen tritt in den Fällen der Beitragsnachforderung noch die Prüfung der Schadensersatzansprüche gegen den Steuerberater.

Denn es ist oft festzustellen, dass diese existenzgefährdenden Nachforderungen sich hätten vermeiden lassen, wenn der Steuerberater des Mandanten ordentliche Arbeit geleistet hätte.

So meinen wir, dass der Steuerberater für die Beitragsnachforderungen Schadensersatz leisten muss. Wofür erhielt der Steuerberater über all die Jahre sein Honorar? Orientierte er seine Arbeit an eine mißverstandenen Interpretation der japanischen Drei Affen?

Steuerberater = die drei Affen?

Schwerpunkt Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren

Auf das Thema Durchsetzung von Forderungen der Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren wurden wir durch Erfolge in anderen Bereichen gestoßen:

Wir setzten für Arbeitnehmer erfolgreich ihre Lohnforderungen durch, nicht nur juristisch sondern auch wirtschaftlich: durch effektive Zwangsvollstreckungsmaßnahmen floss das Geld an die Mandanten.

Bevor im Jahr 2017 das Anfechtungsrecht in der Insolvenzordnung geändert wurde, konnte der Insolvenzverwalter unsere Mandanten auf Rückzahlung das wohlverdienten Lohnes verklagen.

Dass so der Erfolg unserer Arbeit vernichtet wurde, empörte uns. Und es gab auch noch einige anderen merkwürdigen Fälle mit den Insolvenzverwaltern, so  dass sie von uns verstärkt in den Blick genommen wurden.

Und wir hatten viele tolle Erfolge, für einen Mandanten trotz Massearmut sogar über 100.000,00 €!

Schwerpunkt Renten wegen Berufsunfähigkeit in den Versorgungswerken

Auch hier war Anlass für die Spezialisierung konkrete Mandate, in denen wir erfolgreich die Ansprüche durchsetzen und gleichzeitig erkennen mussten, wie rigoros das Versorgungswerk auf der Gegenseite berechtigte Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrenten ablehnte.

Können wir Ihnen helfen?

Haben Sie ein Problem, bei dem wir Ihnen vielleicht helfen können?

Dann sollten wir am besten unverbindlich telefonieren, und klären, ob und wie wir Ihnen helfen können! So ein Vorgespräch kostet nichts!

Einfach mal anrufen: 02251 970080

Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

Wichtiger Hinweis für Beiträge zum Thema Recht im Internet

- angelehnt an die Hinweise der deutschen Wikipedia zu Rechtsthemen.

Unsere Beiträge im Internet dienen der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Recht sich ständig ändert, können unsere Beiträge nie zu 100 % richtig sein. Was gestern noch absolut zutreffend war, mag heute durch ein Urteil eines Gerichts oder durch den berühmten Federstrich des Gesetzgebers abgrundtief falsch geworden sein.

Auch wenn die Autoren ständig darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen unrichtig, unvollständig, verfälscht, veraltet oder noch nicht gültig sind.

Verwenden Sie Informationen aus dem Internet, von dieser oder von anderen Seiten, keinesfalls für rechtliche Einschätzungen und zur Grundlage wichtiger Entscheidungen, ohne zusätzlich sachkundigen Rat eingeholt zu haben.

Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits Fahrlässigkeit genügt als Schuld.