Kündigungsschutz
In der Lockerung des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes sehen viele Politiker und Lobbyisten die Wunderwaffe im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und für Wachstum der Wirtschaft.
Wir haben da unsere Zweifel.
Wir vesuchen auch uns auszumalen, wie das soziale Klima wäre in einem Land des Heuerns und Feuerns.
Aber deren ständige Kampf zeigt, wie wichtig der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht ist. Denn die Interessenverbände würden nicht dauernd am Kündigungsschutz herum sägen, wenn sie den Kündigungsschutz nicht fürchteten.
arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
Was heißt das eigentlich: arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz?
Wir Juristen sprechen gern in abstrakten Begriffen. Ein solcher Begriff ist das Dauerschuldverhältnis.
Die bekanntesten dieser Dauerschuldverhältnisse sind Ehe, Miete, Darlehen, Dienstvertrag und als sein Unterfall das Arbeitsverhältnis.
Aber nichts währt ewig. So muss auch ein Dauerschuldverhältnis irgendwie sein Ende finden.
Zumeist ist dafür die Kündigung vorgesehen - so bei Miete, Darlehen, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag.
Daneben gibt es die Möglichkeit
- der Befristung
- von Aufhebungsverträgen und als
- Zwitter von Aufhebungsvertrag und Kündigung, die Kündigung mit Abwicklungsvertrag.
Diese Lösungen - Aufhebungsvertrag und Abwickungsvertrag - werden immer noch von Arbeitgebern vorgeschlagen.
Sie sind aber sehr kritisch zu sehen.
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag können große Nachteile nach sich ziehen.
Auch für Arbeitgeber sind sie oft ein Kuckucksei, das sie sich selbst ins Nest legten.
Kündigungsschutz im Arbeitsrecht - und anderswo
Häufig bedarf aber einer der Vertragspartner des sozialen Schutzes. Deshalb gibt es Mietrecht wie im Arbeitsrecht den Kündigungsschutz: Der Vermieter und der Arbeitgeber können nicht nach ihrem Belieben kündigen.
Allgemeiner Kündigungsschutz
Es gibt den allgemeinen Kündigungsschutz in Betrieben, früher ab 5, heute meist ab 10 Mitarbeitern und nach einem sechs Monate dauernden Arbeitsverhältnis.
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht
Oliver Derkorn
Dieser allgemeine Kündigungsschutz ist nach wie vor der wichtigste Bereich des Kündigungsschutzes. Deshalb wird politisch um ihn immer wieder diskutiert.
Sonderkündigungsschutz
Daneben gibt es besonderen Kündigungsschutz für
- werdende Mütter,
- im Erziehungsurlaub bzw. in Elternzeit,
- für Schwerbehinderte,
- Betriebsräte und andere Mandatsträger,
- und es gibt noch Kündigungsschutz für ein paar ganz exotische Fälle.
Funktion des Kündigungsschutzes
In der Praxis hat der Kündigungsschutz die Funktion, den Arbeitsplatz zu sichern. Die funktioniert auch, weil Arbeitgeber es sich reiflich überlegen, ehe sie Kündigungen aussprechen.
Der Schutz vor Entlassungen wird weniger durch das Arbeitsgericht gegeben sondern vor allem durch die gründliche Überlegungen des Arbeitgebers.
Der Kündigungsschutz findet weniger im Verhandlungssaal des Arbeitsgerichts statt, sonder zuvor in den Köpfen der Arbeitgeber.
Außerdem ist Kündigungsschutz wichtig zum Schutz sonstiger Rechte. Welcher Arbeitnehmer wird schon auf Vergütung der Überstunden oder seine Rechte auf Weiterbildung beharren, wenn eine Kündigung jederzeit ohne Grund möglich wäre
Zwar gibt es auch dann Möglichkeiten, sich zu wehren, aber es ist mühsamer.
Nur drei Wochen Zeit für Kündigungsschutz-Klage
Wichtig zentrale Regelung des gesamten Kündigungsschutzes ist die Frist von drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage
Eingang des Arbeitsgerichts Köln - bis 24 Uhr kann hier die Klage noch eingereicht werden, um die 3-Wochenfrist zu wahren.
Nach Ausspruch der Kündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Sonst ist die Kündigung in aller Regel wirksam.
Nur in Ausnahmefällen kann dem Arbeitnehmer nach den drei Wochen noch zum Kündigungsschutz verholfen werden.
Auch von einem versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht ist hier nicht immer Hilfe zu erwarten.
Praxis: Abfindung statt Fortbestand
Allerdings verhilft die Kündigungsschutzklage selten wieder zum Arbeitsplatz. Die meisten Kündigungsschutzverfahren enden mit der Zahlung einer Abfindung.
Geldkiste mit Abfindung - aus unserer Kinowerbung "Millionenabfindung"
Nach unserer Erfahrung führen
- 10 Prozent der Kündigungsschutzklagen zum gesetzlichen vorgesehenen Ergebnis: Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.
- In ca. 80 Prozent ist das Ergebnis eine gute Abfindung und ein exzellentes Zeugnis.
- In den verbleibenden 10 Prozent der Fälle ist das Ergebnis für den Arbeitnehmer schlechter.
Diese Ergebnisse variieren je nach Richter und beteiligten Rechtsanwälten. Die Bewertung unserer Arbeit finden Sie zum Beispiel bei anwalt.de.