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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann Seniorpartner der Fachanwälte

Dr. Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Insolvenz und Betriebsrat

Wenn der Pleitegeier kreist oder wenn er gar schon gelandet ist,
dann möchte keiner mit dem Betriebsrat tauschen,
dann stürzen Problemen und Fragen auf den Betriebsrat ein, auf die er kaum vorbereitet ist.

Die üblichen Schulungsangebote für Betriebsräte befassen sich mit der alltäglichen Arbeit,

Aber den absoluten Sonderfall der Insolvenz bereitet keiner vor.

Und die Gegner der Betriebsräte, die Insolvenzverwalter, sind ausgesprochene abgekochte Profis.

Die alten Chefs sind häufig weggetaucht.

Der Insolvenzverwalter nimmt eine Autorität in Anspruch, die zwar nicht gerechtfertigt ist, aber mit der umzugehen für den Betriebsrat ungewohnt ist.

Schutz des Betriebsrats in der Insolvenz wertlos

Es ist schon schlimm genug, dass die Mitglieder des Betriebsrats selbst als Arbeitnehmer betroffen sind, wie alle andern auch.

Noch nicht einmal ihr besonderer Kündigungsschutz (§ 15 KSchG) gibt ihnen mehr als eine Gnadenfrist.

Betriebsverfassungsgesetz gilt auch in der Insolvenz.

Das Betriebsverfassungsgesetz gilt auch in der Insolvenz.

Viele Insolvenzverwaltern missachtern dies grob.

Den meisten Insolvenzverwaltern ist der Sinn einer funktionierende Betriebsverfassung nicht einsichtig.

Fachanwalt Arbeitsrecht Düren Euskirchen Köln Derkorn

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht Oliver Derkorn

Viele Insolvenzverwalter umgehen die Betriebsräte systematisch.

Der Insovenzverwalter hofiert den Betriebsrat, bis er seine Unterschrift unter der Namensliste zur Kündigung erhalten hat.

Der Insolvenzverwalter ist kein Vertreter der Interessen der Belegschaft

Der Insolvenzverwalter verfolgt seine eigenen Interessen, nicht die der Mitarbeiter.

Mitarbeiter will er vor allem loswerden, und wenn nicht alle, dann doch viele.

Der Betriebsrat ist hier gefordert als Gegenspieler des Insolvenzverwalters.

Würde der Verwalter die Interessen der Mitarbeiter vertreten, so bräuchte man keinen Betriebsrat.

Oder man könnte ja mal vorschlagen, den Betriebsrat als Insolvenzverwalter einzusetzen.

- dies sind schwierige Fragen, die verantwortungsbewusste Antworten vom Betriebsrat fordern und kein schlichtes Abnicken.

Die Kollegen haben ihre eigenen Probleme, die schlichte Existenzangst und Fragen zu Insolvenzgeld, Kündigung, Rente und Arbeitsamt.

Deren Lösung oder zumindest sachkundige Antworten erwarten viele auch noch vom Betriebsrat. Dabei werden oft verkannt die Unterschiede bei den Interessen in der Insolvenz.

Unsere Arbeit als Fachanwalt in der Insolvenz

Was können wir als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht an Leistungen anbieten? Erfahrung und juristische Hilfestellungen.

Wir haben nicht nur erleben müssen, wie verheerend Insolvenzverfahren für die Belegschaft liefen, weil der Betriebsrat über den Tisch gezogen wurde.

Wir verfügen auch über einige Erfahrung aus Insolvenzen, in denen wir rechtzeitig beteiligt wurden und es gelang, die Rechte der Belegschaft zu schützen.

Wir können Hilfe bieten, auch wenn die Honorierung für uns nicht immer gesichert sein mag. Dies ist dann unser Problem, nicht das des Betriebsrates.

Typischerweise umfasst unsere Unterstützung für Betriebsräte bei drohendem oder laufendem Insolvenzverfahren:

Spätestens wenn der Insolvenzverwalter merkt, dass er auf Widerstand trifft und der Betriebsrat nicht jedes Papier unterschreibt, das ihm der Insolvenzverwalter unter der Überschrift Interessenausgleich und Sozialplan vorlegt, dann wird auch der Insolvenzverwalter kooperativ.

Wir werden nicht als erstes die Frage nach unserer Honorierung stellen. In der akuten Krise, insbesondere in der Insolvenz, ist schnelles Handeln gefordert. Auch ein Arzt fragt am Unfallort nicht zuerst einmal nach der Versichertenkarte der Krankenkasse (das hoffen wir jedenfalls. aber auch bei Ärzten gibt es Unterschiede, nicht nur bei Anwälten)

Ubrigens:

Sozialplan in der Insolvenz

Der Sozialplan in der Insolvenz ist in aller Regel kein Streitpunkt.

Aber darum kämpfen muss der Betriebsrat doch.

Von sich aus spendet der Insolvenzverwalter nichts.

Das maximale Gesamtvolumen ist gesetzlich festgelegt, nämlich auf 2,5 Gehälter aller Mitarbeiter.

Und selbst dessen Auszahlung ist nicht gesichert.

Wir informieren an anderer Stelle ausführlich zu den Einzelheiten, Problemen und Chancen des Sozialplans in der Insolvenz

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