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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann Seniorpartner der Fachanwälte

Dr. Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Wahl des Betriebsrats

Es klingt banal: Betriebsräte müssen gewählt werden. Ohne Wahl gibt es keinen Betriebsrat.

Kein Arbeitgeber ist gehalten, seinerseits die Wahl eines Betriebsrats zu veranlassen. Solange in der Belegschaft nicht der Wunsch nach einem Betriebsrat so stark wird, dass die zur Wahl erforderlichen Schritte eingeleitet werden, so lange gibt es keinen Betriebsrat. Und es ist auch nicht Aufgabe des Arbeitgebers, die Betriebsratswahl durchzuführen. Der Arbeitgeber muss allerdings die Mittel zur Verfügung stellen, die zur Wahl des Betriebsrats erforderlich sind. Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Wahl des Betriebsrats, § 20 BetrVG.

Ohne Wahl des Betriebsrats - kein Sozialplan

Spätestens bei Massenentlassungen oder gar bei der Insolvenz rächt sich der Verzicht auf einem Betriebsrat. Denn ohne Betriebsrat gibt es keinen Sozialplan.

Beginn der Wahl des Betriebsrats - der Wahlvorstand, bestellt oder gewählt.

Besteht ein Betriebsrat, so muss auch wieder eine Neuwahl stattfinden. Diese Wahl wird vom Wahlvorstand geleitet. Spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit muss der amtierende Betriebsrat einer Wahlvorstand bestellen.

In Betrieben ohne Betriebsrat muss der Wahlvorstand gewählt oder vom Arbeitsgericht eingesetzt werden, § 17 BetrVG.

Die Durchführung einer Betriebsratswahl ist sehr fehlerträchtig.

Wichtig für eine ordnungsgemäße Betriebsratswahl ist die Schulung das Wahlvorstands.

Er muss für die schwierigen Fragen vorbereitet sein, zum Beispiel

Wir zitieren - ausnahmsweise und nach eigener Überprüfung auf Richtigkeit - aus Wikipedia, Stand 12. Januar 2013:-

"Fortbildungsangebote für den Wahlvorstand

Die Mitarbeit im Wahlvorstand ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die viel Arbeit mit sich bringt und die in Ausnahmefällen auch dazu führen kann, dass man ohne eigenes Zutun in Interessenkonflikte zwischen Arbeitgeber und Belegschaft oder Teilen der Belegschaft hineingezogen wird. Wenn man zum Wahlvorstand bestimmt oder gewählt worden ist und sich in den Einzelheiten des Wahlrechts nicht auskennt, sollte man sich daher unbedingt auf diesem Gebiet fortbilden. Dies kann entweder informell durch Beratung durch erfahrene Kollegen erfolgen oder durch Teilnahme an einer kommerziellen Fortbildungsveranstaltung wie sie von den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden oder privaten Instituten angeboten werden. Soweit die Teilnahme an einer externen kostenpflichtigen Schulung zur fehlerfreien Durchführung der Wahl erforderlich ist, gehören die dadurch verursachten Kosten zu den Kosten der Wahl (§ 20 BetrVG), die der Arbeitgeber zu tragen oder zu ersetzen hat. Die externen Schulungen nehmen üblicherweise 1 oder 2 Tage in Anspruch."

Betriebsratswahl ohne Fehler

Um eine fehlerfreie Betriebsratswahl zu erreichen, empfehlen wir zwei Maßnahmen:

Bevor der Betriebsrat einen Wahlvorstand bestellt, lohnt es sich, eine Kurzschulung zu veranstalten.

Nach unseren Erfahrungen genügt hierfür ein Workshop von 2-3 Stunden. Unser Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Derkorn, verfügt über jahrelange Erfahrung in der Betriebsratsschulung. Ebenso berät er Betriebsräte, teilweise in Dauermandaten, die schon über viele Jahre laufen.

Solche Angebote zu Schulungen gibt es auch von kommerziellen Anbietern und von den Gewerkschaften.

Wir haben jedoch einen davor abweichendes Paket von Leistungen entwickelt:

es umfasst sowohl die Schulung für alle theoretische Grundlagen der Wahl, aber auch die konkrete praktische Begleitung durch Rat und Tat während der Wahl.

Konkret ist unser Angebot also individuelle Schulungen des Betriebsrats und des Wahlvorstandes und begleitende Beratung während der Wahl.

Damit reduziert sich erheblich die Gefahr, dass die Bildbetriebsratswahl fehlerhaft und anfechtbar wird.

Wir stimmen unsere Leistungen ganz auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes, des Betriebsrats und auf das Vorwissen der Teilnehmer ab.

So wird für die Betriebsratswahl das erforderliche Wissen effektiv vermittelt.

Kosten der Schulung des Wahlvorstandes

Die großen Veranstalter von Betriebsratsschulungen außerhalb der Gewerkschaften haben gestaffelte Tarife, je nachdem wie viele Mitarbeiter aus einem Betrieb teilnehmen.

Für ein zweitägiges Seminar mit drei Teilnehmern aus einem Betrieb bewegen sich die Kosten zwischen 3500,00 € und 3800,00 € . Dieses ist dann die Teilnahme an einem größeren Fortbildungskurs mit weiteren Teilnehmern aus anderen Betrieben zum Thema Wahl des Betriebsrats/Fortbildung des Wahlvorstands.

Die Preise der gewerkschaftlichen Angebote zur Schulung des Vrostands der Ahl des Betriebsrats kennen wir nicht;.Die gewerkschaftlichen Anbieter von Betriebsratsschulungen sind aber gehalten, nicht wesentlich teurer als die privaten Anbieter zu sein. Sie haben allerdings auch keine Motivation, ihre Schulungsmaßnahmen für den Wahlvorstand billiger anzubieten. Die Kosten hat ja der Arbeitgeber zu übernehmen.

Unser Angebot - Schulung des bestehenden Wahlvorstandes im konkreten Betrieb mit begleitender Beratung bis zum Abschluss der Wahl - ist erheblich günstiger,Es kostet mit 2.000,00 € ca. 60 % der reinen Schulungsmaßnahmen der gewerblichen Anbieter.

Die hier genannten Preise sowohl der Wettbewerber als auch unseres Angebots zur Fortbildung das Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl sind Nettopreise, also ohne die Umsatzsteuer. Somit erhöhen sich die Preise jeweils um 19 %.

Wir erachten dies für einen fairen Preis, ohne den anderen Anbietern vorzuwerfen, dass sie zu teuer sind.

Und eine fehlerhafte Wahl des Betriebsrats, mit Anfechtungsklagen und Neuwahlen, ist im Zweifel eher teurer. Und sie fördert den Betriebsfrieden keinesfalls.

Fachanwälte für Arbeitsrecht und für Sozialrecht in Köln, Euskirchen und Düren

Fachanwalt Arbeitsrecht Düren Euskirchen Köln Derkron

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht Oliver Derkorn

Unser Spezialist für Begleitung des Wahlvorstands und Betriebsratsschulungen

Oliver Derkorn ist seit 1999 Rechtsanwalt und seit 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2014 Fachanwalt für Sozialrecht.